Juni 2023

Sommer, Sonne, Strand und Meer – Urlaubsanspruch für Auszubildende

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Alle Auszubildenden haben einen Anspruch auf Urlaub. Wie viele Tage du freinehmen kannst, hängt von deinem Alter ab. Für minderjährige Auszubildende gelten andere Bestimmungen als für volljährige Auszubildende. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen pro Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr!) ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Erfahre hier, welche Regeln für dich gelten und worauf du achten musst. 

Urlaubsanspruch in der Ausbildung

Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) anwendbar. § 19 JArbSchG bestimmt die (Mindest-)Dauer des Jahresurlaubs. Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Urlaub beträgt jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Bei Volljährigen richtet sich der Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es sind danach mindestens 20 Arbeitstage (bezogen auf eine 5-Tage-Woche), beziehungsweise 24 Werktage (bezogen auf eine 6-Tage-Woche) zu gewähren.

Abweichende Regelungen: Durch einzelvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen kann von den genannten Grundsätzen nach oben beliebig abgewichen werden. Besteht Tarifbindung, hat die / der Auszubildende mindestens Anspruch auf den im Tarifvertrag vereinbarten Urlaub. Das gleiche gilt, wenn im Ausbildungsvertrag die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages vereinbart wurde. In aller Regel ist der tarifvertragliche Urlaubsanspruch höher als der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden.

Urlaub während der Berufsschulzeit 

Der Urlaub soll Berufsschülerinnen und Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

Arbeitstage gleich Werktage?

Dein Urlaub kann in Werk- oder Arbeitstagen in deinem Ausbildungsvertrag angegeben werden. Doch was ist eigentlich der Unterschied? Wir klären dich auf:  

  • Werktage: Als Werktage gilt allgemein jeder Tag, der nicht Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist. In der Regel sind das die Wochentage von Montag bis Samstag. 
  • Arbeitstage: Unter Arbeitstagen versteht man die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird. In der Regel ist dies von Montag bis Freitag, nicht aber an den Feiertagen. 

Urlaub rechtzeitig beantragen! 

Dein Urlaub muss mit deinem Ausbildungsunternehmen abgesprochen werden. Das bedeutet, dass du einen schriftlichen oder digitalen Urlaubsantrag stellen musst! Dies solltest du am besten so früh wie möglich tun. Erst wenn dein Arbeitgeber zustimmt, ist dein Urlaub genehmigt. Auf keinen Fall darfst du einfach unangekündigt in Urlaub gehen. Also stimme deine Urlaubsplanung mit deinen Kolleg:innen und Ausbilder:innen ab. 

Wir wünschen dir einen erholsamen und sonnigen Urlaub