Du hast dein Abitur in der Tasche oder hast dein Studium abgebrochen und willst die Ausbildungsdauer dadurch verkürzen, um im Berufsleben schneller durchzustarten? Du bist gerade in der Ausbildung, hast gute Noten in der Berufsschule und in der Praxis läuft alles richtig rund? Dann haben wir tolle News für dich. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deine Vorbildung anrechnen lassen und deine Ausbildung verkürzen.
Reguläre Ausbildungsdauer
Grundsätzlich gilt, dass die Dauer deiner Ausbildung in der Ausbildungsverordnung deines Berufes festgelegt und deutschlandweit einheitlich ist. Die Ausbildungsdauer dauert generell zwischen zwei bis dreieinhalb Jahren. In Deutschland haben die meisten Ausbildungsberufe eine Dauer von drei Jahren. Die Dauer der Ausbildung wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.
Verringerte Ausbildungsdauer
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die vorgeschriebene Ausbildungsdauer zu reduzieren. Diese sind auf den ersten Blick gar nicht so leicht auseinander zu halten und man muss genau auf die Begriffe (Verkürzung, Anrechnung oder vorzeitige Zulassung zur Prüfung) achten. Wir haben dir hier die unterschiedlichen Möglichkeiten aufgelistet:
- Verkürzung der Ausbildungsdauer
Wenn zu erwarten ist, dass du das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreichen kannst, kannst du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) stellen. Verkürzungsgründe können beispielsweise das Abitur, eine andere abgeschlossene Berufsausbildung, fachlich einschlägige Lernleistungen von einem begonnenen oder abgeschlossenen Hochschulstudium, einschlägige Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung im Berufsfeld sein. Für den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer werden zum Beispiel deine Schul- und Prüfungszeugnisse, Leistungsbeurteilung, Berufsausbildungsverträge und betriebliche Ausbildungspläne benötigt. Die Verkürzung der Ausbildungsdauer soll möglichst vor Ausbildungsbeginn erfolgen, spätestens jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr deiner Ausbildungsdauer verbleibt.
- Anrechnung beruflicher Vorbildung
Eine Anrechnung beruflicher Vorbildung kann bei
- einem erfolgreichen Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Besuch der einjährigen oder zweijährigen Berufsfachschule,
- berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB) und der Einstiegsqualifizierung (EQ),
- einer nicht zu Ende geführten Ausbildung im gleichen oder in einem anderen affinen Beruf,
- einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen affinen Beruf (insbesondere bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen),
- einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs während der Ausbildung und
- dem erfolgreichen Absolvieren von Qualifizierungsbausteinen bzw. Teilqualifikationen
erfolgen. Eine Anrechnung muss immer vor Beginn der Ausbildung erfolgen und im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.
Bevor du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer oder Anrechnung beruflicher Vorbildung bei der zuständigen IHK stellst, nehmt die Vorteile gemeinsam in den Blick. Da im Gegensatz zu einem Antrag auf Verkürzung bei einem Antrag auf Anrechnung beruflicher Vorbildung keine individuelle positive Prognose für das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Antragsteller – also deinem Ausbildungsbetrieb und dir – erforderlich ist, wird ein Antrag auf Anrechnung in der Regel der einfachere und erfolgversprechendere Weg sein.
Wichtig zu wissen: Wird ein Antrag auf Anrechnung beruflicher Vorbildung zu Beginn der Ausbildung von der zuständigen IHK abgelehnt, steck den Kopf nicht in den Sand. Denn deine Ausbildungsleistungen können zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Verkürzung der Ausbildung rechtfertigen. Also Kopf hoch und Leistung zeigen!
- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Während deiner Ausbildung kannst du einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen, wenn deine Leistungen dies rechtfertigen. Hierfür musst du in der Praxis (Betrieb) und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen (Notendurchschnitt besser als 2,49) nachweisen. Neben dem Zeugnis der Berufsschule sind für den Nachweis das Leistungszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs und die Vorlage der Zwischenprüfungsbescheinigung oder der Bescheinigung des Ergebnisses des ersten Teils der Abschlussprüfung erforderlich. Dem Antrag sind die nach der geltenden Prüfungsordnung erforderlichen Anmeldeunterlagen beizufügen.
Good to know: Mindestdauer der Ausbildung
Auch wenn bei dir mehrere Gründe für die Reduzierung deiner Ausbildungsdauer vorliegen, darf eine Mindestausbildungsdauer nicht unterschritten werden. Die Mindestzeiten für die Dauer einer Ausbildung:
- Ausbildungsdauer 3,5 Jahre verkürzt sich auf maximal 2 Jahre
- Ausbildungsdauer 3 Jahre verkürzt sich maximal auf 1,5 Jahre
- Ausbildungsdauer 2 Jahre verkürzt sich maximal auf 1 Jahr
Was spricht für und was gegen eine reduzierte Ausbildungsdauer?
Pro
- Du startest schneller ins Berufsleben und kannst so schneller volles Gehalt erhalten.
- Bei deinem Unternehmen kann es einen guten Eindruck machen, wenn du aufgrund guter Leistungen deine Ausbildung verkürzt.
Contra
- Du hast weniger Zeit, den ganzen Lernstoff zu bearbeiten und musst dir eventuell Unterrichtsstoff der Berufsschule selbst beibringen. Das bedeutet auch, dass du weniger Freizeit haben wirst.
- Selbstmotivation und Disziplin ist unerlässlich. Frage dich daher vorab, ob du diese Eigenschaften besitzt.
Hilfe bei der Entscheidungsfindung
Ob eine Reduzierung deiner Ausbildungsdauer für dich sinnvoll ist, solltest du entweder im Vorstellungsgespräch oder während deiner Ausbildung mit deinen Ausbilder:innen im Unternehmen besprechen. Sie helfen dir bei deiner Entscheidung und gehen die verschiedenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausbildungsdauer mit dir durch.
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