Das kann die Ausbildung im Handel!

Was will ich werden? Nur eine Frage – aber für Jugendliche bedeutet sie der erste Schritt ins Arbeitsleben, für ihre Eltern eine der letzten großen Aufgaben, bevor das Kind erwachsen wird.

Es geht um die Zukunft der Jugendlichen und der Gedanke daran kann auch Angst machen, Unsicherheiten hervorrufen und die Suche nach Hilfe bei den Eltern. Doch auch viele Eltern sind unsicher, wie sie ihre Kinder unterstützen können. Denn natürlich stellt sich die Frage: Wie viel Kümmern und Druck sind gut, wie viel kontraproduktiv? Wie soll man sich zurechtfinden im Angebot an Ausbildungen und (dualen) Studiengängen? Wie kann man Perspektiven und Karrierechancen erkennen?

Das Thema Berufswahl aktiv und positiv gestalten.

Immer wieder zeigen Studien, wie wichtig Jugendlichen der Rat ihrer Eltern bei der Berufswahl ist, insbesondere dann, wenn Jugendliche in der Pubertät in einer „Ist mir doch egal!“-Phase stecken. 

Geben Sie beim Thema Berufswahl Anregungen, machen Sie Vorschläge, stellen Sie Fragen, erzählen Sie vielleicht auch von Ihrem eigenen beruflichen Werdegang und Alltag. Fragen Sie Ihr Kind nach Lieblingsfächern und wofür es sich begeistern kann. Bleiben Sie positiv. Haben Sie immer im Blick, dass Ihr Kind auch Ängste und Unsicherheiten haben könnte, denn es entscheidet sich für einen Weg, und damit auch gegen Tausende andere Optionen. Aber denken Sie auch daran, dass die Berufswahl nur der erste Schritt auf dem beruflichen Weg ist.

Durch Fortbildungen, Weiterbildungen, Spezialisierungen und Wechsel kann man dem eigenen beruflichen Werdegang immer eine andere Richtung geben. Die Zufriedenheit im Berufsleben hängt nicht nur von der Wahl des Berufes, sondern auch von der eigenen Weiterentwicklung, den Möglichkeiten im Betrieb, den Kolleg:innen und vielen weiteren Faktoren ab.

Wenn Sie merken, dass vielleicht auch ein Ausprobieren Ihrem Kind helfen kann, regen Sie ein Praktikum an, zeigen Sie Möglichkeiten auf wie digitale Berufsorientierungsangebote und Berufsmessen. Sie können auch Beratungen bei Berufsberater:innen und spezielle Tests zu Interessen und Kompetenzen anregen.

Wenn Ihr Kind später die Berufswahl getroffen hat, folgen weitere Formalitäten, das Anschreiben für die Bewerbung, ein Vorstellungsgespräch – das Thema Bewerbung überfordert tatsächlich viele Jugendliche. Dennoch ist es wichtig, Ihr Kind zwar zu unterstützen, aber ihm nicht die gesamte Verantwortung abzunehmen. Lassen Sie Ihr Kind auf dieser Berufsorientierungswebsite surfen und Dinge selbst herausfinden.

Hier gibt es viele wertvolle Tipps rund um das Thema Berufswahl, Bewerbung und Vorstellungsgespräche. Außerdem geben Auszubildende und junge Fachkräfte realistische Einblicke in den Arbeitsalltag und berichten über verschiedene Karriereeinstiege und -wege.

Kann mein Kind im Einzelhandel sein/ ihr Hobby zum Beruf machen?

Der Einzelhandel ist vielfältig und so kann jeder das eigene Interesse zum Beruf machen.

Wer beispielsweise gern in der Küche steht, durch den Sport vertieftes Wissen über Lebensmittel mitbringt oder einfach gutes Essen mag – egal ob er oder sie gesunde vitaminreiche Superfoods liebt oder Feuer und Flamme für feinstes Grillfleisch ist – kann im Supermarkt oder Lebensmittelfachgeschäft arbeiten. 

Mit Trendbewusstsein von Kopf bis Fuß kannst du die Kundinnen und Kunden im Mode-, Schmuck- oder Schuhhandel begeistern oder in Drogerien und Parfümerien mit Kenntnissen über die neuesten Beauty-Trends, tollsten Looks und die richtigen Stylingtechniken zum perfekten Aussehen beraten. Im Deko-Handel oder Baumarkt wird bei den Kundinnen und Kunden mit den besten Geschenkideen gepunktet oder weil man weiß, wie Räume oder Gärten mit den richtigen Details zum Strahlen gebracht werden.

Wie unterstütze ich mein Kind beim Orientieren und Informieren?

Für einen ersten Überblick bietet diese Seite bereits viele wertvolle Inhalte rund um den Karrierestart im Handel. Darüber hinaus halten die Berufsberater und Berufsberaterinnen der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Informationen bereit, z. B. auch online über

Für einen ersten Überblick bietet diese Seite bereits viele wertvolle Inhalte rund um den Karrierestart im Handel. Darüber hinaus halten die Berufsberater und Berufsberaterinnen der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Informationen bereit, z. B. auch online über

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt – neben vielen anderen Akteuren – Jugendliche schon während der Schulzeit bei der Berufswahl. Berufsorientierung gibt es dabei als schulisches und außerschulisches Angebot. Neben Gruppeninformationen an den Schulen, Besuchen im Berufsinformationszentrum (BIZ) und individuellen Beratungsgesprächen bietet die Bundesagentur für Arbeit ein breites Spektrum an berufsinformierenden Medien, Eignungstests und Informationen rund um die Bewerbung an.

Bei der Berufsorientierung nützen überdies Betriebspraktika. Sie geben einen direkten Einblick in die Welt des Handels und helfen beim Orientieren, ob das Berufsfeld zur Persönlichkeit passt. Im Praktikum lernt Ihr Kind einen bestimmten Beruf oder Arbeitsbereich und einen Betrieb näher kennen. Dadurch sammelt es erste praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt und erfährt, wie ein typischer Arbeitstag aussieht. Daneben lernt Ihr Kind, welche verschiedenen Abteilungen und Arbeitsabläufe es in einem Unternehmen gibt. Übrigens: Ein Praktikum nützt nicht nur bei der persönlichen Berufswahl, sondern kann sich auch als wertvolles Extra im Lebenslauf erweisen.

Welcher Abschluss wird für eine Ausbildung im Handel benötigt?

Ein bestimmter Schulabschluss ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Dies betrifft alle anerkannten Ausbildungsberufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind. In der Praxis ist es so, dass Betriebe je nach Ausbildungsberuf überwiegend Auszubildende mit einem bestimmten Schulabschluss einstellen. Eine pauschale Antwort gibt es aber nicht. Denn auch ohne Abschluss können sich junge Menschen bewerben und einen Ausbildungsvertrag erhalten. Zum Beispiel hatten im Jahr 2020 3,0 % der Auszubildenden in der Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Einzelhandel keinen Abschluss, 29,0 % hatten einen Hauptschulabschluss, 47,0 % einen mittleren Bildungsabschluss, 20,0 % die Hochschulreife und 1,0 % sonstige Abschlüsse. Bei der Ausbildung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin hatten 5,0 % der Auszubildenden keinen Abschluss, 51,0 % einen Hauptschulabschluss, 35,0 % einen mittleren Bildungsabschluss, 7,0 % die Hochschulreife und 2,0 % einen sonstigen Abschluss.

Was kann mein Kind mit dem Abitur im Handel machen?

Mit Abitur gibt es viele Möglichkeiten, im Handel Karriere zu machen. 80 Prozent der Führungskräfte im Handel haben ihre Karriere mit einer Ausbildung begonnen.

Ausbildung 

Es gibt eine Vielzahl an Ausbildungsberufen, für die Ihr Kind sich im Handel bewerben kann: Das Angebot an Ausbildungsberufen im Handel finden Sie hier. Während der Ausbildung durchläuft Ihr Kind ein vielseitiges Programm mit spannenden Aufgaben. Eine Ausbildung kann Ihr Kind übrigens verkürzen, zum Beispiel eine dreijährige Ausbildung um bis zu 12 Monate bei Vorliegen einer Fachhochschulreife oder Abitur. Außerdem kann Ihr Kind bei guten Noten in der Ausbildung vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Abiturientenprogramm

Ihr Kind kann am Abiturientenprogramm des Handels teilnehmen und so innerhalb von drei Jahren bis zu drei Abschlüsse erreichen. Das Abiturientenprogramm ist ein kombiniertes Qualifizierungsprogramm im Handel, mit welchem Ihr Kind zur Fach- oder Führungskraft wird. Ziel ist es, eine Berufsausbildung, eine Fortbildung und den Ausbilderschein erfolgreich abzuschließen. Die drei Jahre sind in zwei Teile gegliedert: In den ersten anderthalb Jahren absolviert Ihr Kind eine verkürzte Ausbildung (z. B. Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel) und in den verbleibenden anderthalb Jahren eine Fortbildung (z. B. Handelsfachwirt / Handelsfachwirtin). Zusätzlich kann Ihr Kind den Ausbilderschein erwerben. Das Abiturientenprogramm stellt eine sehr gute Alternative zum Studium dar. Sollte Ihr Kind sich für das Abiturientenprogramm entscheiden, erwartet es eine überdurchschnittliche Vergütung. Zudem hat Ihr Kind gute Übernahme- und Aufstiegschancen und übernimmt schnell Verantwortung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Duales Studium

Ein Duales Studium verbindet ein Studium mit einer beruflichen Ausbildung bzw. Praxisphasen im Betrieb (z. B. Praktika). Es ist eine Mischung aus Theorie und Praxis. Theoretisches Wissen wird insbesondere durch das Studium vermittelt, praktisches Wissen erlangt Ihr Kind im Betrieb. Die Handelsunternehmen bieten Ihrem Kind viele verschiedene duale Studiengänge an. Sollte Ihr Kind sich für das Duale Studium entscheiden, bekommt es eine Vergütung. Zudem hat Ihr Kind gute Übernahme- und Aufstiegschancen und wird nach einem erfolgreichen Abschluss schnell Verantwortung übernehmen. Weitere Informationen finden Sie hier

Was sind die Abiturientenprogramme im Handel?

Innerhalb von drei Jahren qualifizieren Ihr Kind die kombinierten Qualifizierungsprogramme des Handels (sog. Abiturientenprogramme) zur Fach- und Führungskraft. Hier erlangt Ihr Kind in dieser Zeit bis zu drei IHK-Abschlüsse. Bei den Abiturientenprogrammen kooperieren Handelsunternehmen und Bildungseinrichtungen des Handels. Gemeinsam vermitteln sie Ihrem Kind die Inhalte einer Ausbildung, Fortbildung und für den Ausbilderschein.Ihr Kind kann also drei Abschlüsse in drei Jahren erreichen und kann im Anschluss Führungspositionen im Handel übernehmen. Die Übernahme- und Aufstiegschancen sind hervorragend und Ihr Kind erhält während des Abiturientenprogramms eine gute Vergütung. Ihr Kind kann schnell Verantwortung für das Personal oder sogar eine ganze Filiale übernehmen.
Zum Abiturientenprogramm

Was sind die Voraussetzungen und für wen sind Abiturientenprogramme geeignet?

Als Einstieg in das Abiturientenprogramm muss eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife) vorliegen. Die Zielgruppe bilden also Abiturient:innen sowie Studienabbrecher:innen.
Zum Abiturientenprogramm

Welche Kombinationen der Abiturientenprogramme sind möglich?

Die duale Ausbildung wird auf gut eineinhalb Jahre verkürzt. Daran schließt sich mit eineinhalb Jahren die Fortbildung an. Zudem besteht die Möglichkeit, die Prüfung zur Ausbilderin oder zum Ausbilder zu absolvieren.

Mögliche Kombinationen der Abiturientenprogramme sind:

  1. Ausbildung
  • Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel oder
  • Kaufmann / Kauffrau im E-Commerce oder
  • Fachkraft für Lagerlogistik oder
  • Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandelsmanagement

2. Fortbildung

  • Handelsfachwirt / Handelsfachwirtin oder
  • Fachwirt / Fachwirtin im E-Commerce oder
  • Fachwirt / Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel oder
  • Logistikmeister / Logistikmeisterin

3. Ausbildung zum Ausbilder (Ausbildungsschein nach Ausbildereignungsverordnung – AEVO)

Informieren Sie sich bei den Unternehmen über die Abiturientenprogramme im Handel!

Was ist das Ziel der Abiturientenprogramme?

Ziel des Qualifizierungsprogramms ist das Erreichen des Fortbildungsabschlusses. Der Fachwirtabschluss ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) einem hochschulischen Bachelorabschluss gleichwertig (DQR-Niveau 6). Die Abiturientenprogramme sind deshalb eine sehr gute und praxisnahe Alternative zum Studium nach dem Abitur.

Was sind die Vorteile der Abiturientenprogramme?

Die Kombination aus Praxis und Theorie ist ein klarer Vorteil der Abiturientenprogramme. Im Handelsunternehmen lernt Ihr Kind vor allem praktische Inhalte, während es in einer Bildungseinrichtung des Handels schulische Inhalte vermittelt bekommst, die hohe Kompetenz in Sachen Handel haben und auf Qualitätsstandard setzen. Die intensiven Studienphasen in homogenen Lerngruppen in den Bildungseinrichtungen sind mit den praktischen Umsetzungsphasen in den Unternehmen eng verzahnt. So lernt Ihr Kind die Branche von der Pike auf kennen! Das Abiturientenprogramm bereitet dabei umfänglich auf die Übernahme von Fach- und Führungsverantwortung vor.

Welche Abschlüsse kann mein Kind beim Abiturientenprogramm erwerben?

Ihr Kind kann die IHK-Prüfungen in einer anerkannten kaufmännischen Ausbildung und einer anerkannten kaufmännischen Fortbildung ablegen. Zusätzlich kann Ihr Kind den Ausbilderschein (nach der Ausbildereignungsverordnung – AEVO) erwerben. Für weitere Informationen zum Abiturientenprogramm: Schauen Sie sich gerne den Aufbau hier an.  

Welche Karriereperspektive bietet das Abiturientenprogramm?

Wenn Ihr Kind am Abiturientenprogramm erfolgreich teilgenommen hat, kann es zahlreiche Fach- und Führungsfunktionen übernehmen. Einige Beispiele sind: Gruppen-, Team- oder Bereichsleitung sowie die Leitung von Abteilungen oder Filialen. Ihr Kind kann als Personal-, Marketing-, Sales-, Key-Account-, Category- oder E-Commerce-Manager bzw. Managerin tätig sein, im Einkauf, Controlling und Logistik, Vertrieb oder Verwaltung.

Was verdient mein Kind bei der Ausbildung im Abiturientenprogramm?

Durch die Teilnahme an einem Abiturientenprogramm erhält Ihr Kind eine übertarifliche Vergütung. Weitere Informationen geben hierzu die Karriereseiten der Handelsunternehmen.

Wie sieht es mit Karriere und beruflichen Perspektiven mit einem Abiturientenprogramm aus?

Durch die Teilnahme an den Abiturientenprogrammen haben die Unternehmen Ihr Kind bereits kennengelernt. Die Chancen stehen deshalb sehr gut, dass Ihr Kind nach den Abschlüssen direkt übernommen wird und Fach- und Führungspositionen übernehmen kann.

Was ist das duale Studium?

Ein duales Studium verbindet ein klassisches Studium mit einer beruflichen Ausbildung bzw. Praxisphasen im Betrieb (z. B. Praktika). Es ist eine Mischung aus Theorie und Praxis. Theoretisches Wissen wird insbesondere durch das Studium vermittelt, praktisches Wissen erlangt Ihr Kind im Betrieb.
Mehr zum Dualen Studium.

Welche Voraussetzungen muss mein Kind für das duale Studium erfüllen?

Um ein duales Studium zu beginnen, wird in der Regel entweder die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife benötigt. Aus den Stellenausschreibungen der Unternehmen geht hervor, welcher Schulabschluss für die Bewerbung auf einen dualen Studienplatz vorausgesetzt wird. Ob bestimmte Zulassungsbeschränkungen für ein duales Studium bestehen, kommt ganz auf die Hochschule an.

Welche persönlichen Anforderungen sollte mein Kind für ein duales Studium im Handel mitbringen?

Verhandlungsgeschick, Kommunikations- und Teamfähigkeit spielen eine wichtige Rolle im Handel. Kommunikation steht dabei an erster Stelle – sowohl mit Kollegen und Kolleginnen und Kunden und Kundinnen als auch mit Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen. Man sollte sich gut ausdrücken und Teamfähigkeit beweisen können. Wenn Ihr Kind beispielsweise für den Einkauf zuständig ist und viel mit Lieferanten und Lieferantinnen interagiert, ist Verhandlungsgeschick ebenfalls eine wichtige Eigenschaft. Zudem ist Flexibilität und Disziplin wichtig. Ein duales Studium kann besonders zu Klausurzeiten relativ anstrengend sein – auch die Praxisphasen sind herausfordernd.

Welche Formen sind beim dualen Studium zu unterscheiden?

Es werden unterschiedliche duale Studienmodelle angeboten:

  • Ausbildungsintegrierendes duales Studium: Kombiniert ein Studium an einer Hochschule mit einer dualen Berufsausbildung im Betrieb. Es wird sowohl ein Studien- als auch ein Berufsabschluss erworben.
  • Praxisintegrierendes duales Studium: Kombiniert ein Studium mit Praxisphasen (z. B. in Form von Praktika) im Betrieb. Es wird ein Studienabschluss erworben. Nach dem Abschluss eines praxisintegrierenden dualen Studiums besteht die Möglichkeit einer sog. Externenprüfung für einen entsprechenden Ausbildungsberuf, durch die Ihr Kind zusätzlich einen Ausbildungsabschluss erwerben kannst.
  • Berufsintegrierendes duales Studium: Diese Variante des dualen Studiums ist vor allem als Weiterbildung gedacht. Ihr Kind hat bereits eine feste Stelle und einen Berufsabschluss erworben, die Arbeitsstundenzahl wird reduziert, damit Ihr Kind auch studieren kann. Es gibt Angebote, bei denen Ihr Kind einen Bachelor- oder Masterabschluss erwerben kann, in manchen Fällen sogar zusätzlich einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt / zur Fachwirtin.
  • Berufsbegleitendes duales Studium: Diese Variante des dualen Studiums ist ebenfalls zur Weiterbildung gedacht. Ihr Kind arbeitet in Vollzeit und absolviert ein Abend- oder Fernstudium.
Welche Möglichkeiten der Bewerbung für ein duales Studium gibt es?

Entweder geht die Bewerbung für das duale Studium an das Ausbildungsunternehmen und es folgt die anschließende Einschreibung an der Hochschule oder es erfolgt zuerst die Bewerbung bei der Hochschule und anschließend beim Unternehmen.

Welche Angebote unterbreiten die Handelsunternehmen für ein duales Studium?

Die Handelsunternehmen bieten Ihrem Kind viele duale Studiengänge an. 

Nachstehend haben wir dir beispielhaft duale Studiengänge im Handel aufgeführt:

Duales Studium: Einzelhandel

Duales Studium: E-Commerce

Duales Studium: Betriebswirtschaftslehre mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Handel 
  • Handelsmanagement 
  • Digital Commerce Management 
  • International Business oder Internationales Handelsmanagement
  • (Digital) Business Management 
  • Mittelstandsmanagement
  • Logistik
  • Einkauf
  • Vertrieb
  • Personalmanagement
  • Dienstleistungsmanagement
  • Nachhaltigkeit
  • Marketing
  • Controlling
  • Konsumgüterhandel
  • Fashionmanagement
  • Food Management 
  • Immobilienwirtschaft
  • Verwaltung
  • Lebensmittelmanagement
  • Wein-Technologie-Management
  • Finanzen
  • Versicherung
  • Industrie / Supply Chain Management

Duales Studium: Wirtschaftsinformatik mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Business Engineering
  • Data Science
  • Anwendungsentwicklung
  • Systemintegration
  • Digitalisierungsmanagement
  • Business Information Systems

Duales Studium: Informatik mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • IT- und Softwaresysteme
  • Angewandte Informatik
  • Cyber Security
  • UX-Design

Duales Studium: Maschinenbau, z. B.

  • Lebensmitteltechnik
  • Versorgungs- und Energiemanagement

Duales Studium: Ingenieurwesen, z. B.

  • Wirtschaftsingenieurwesen in verschiedenen Fachrichtungen
  • Bauingenieurwesen

Duales Studium: Administration / Verwaltung

Duales Studium: Rechnungswesen, Steuern, Wirtschaftsrecht in verschiedenen Fachrichtungen 

Was verdient mein Kind während des dualen Studiums im Handel?

Das duale Studium im Handel ermöglicht Ihrem Kind bereits ab dem ersten Jahr eine gute Vergütung, welche aber von dem jeweiligen Unternehmen, für das sich Ihr Kind entschieden hat, abhängig ist. Weitere Informationen finden Sie auf den Karriereseiten der Handelsunternehmen.

Wie sieht es mit Karriere und beruflichen Perspektiven nach einem dualen Studium aus?

Durch ein duales Studium haben die Unternehmen Ihr Kind bereits kennengelernt. Die Chancen stehen deshalb sehr gut, dass Ihr Kind nach dem Abschluss seines dualen Studiums direkt übernommen wird und alsbald Führungspositionen übernehmen kannst.

Wie läuft eine Ausbildung im Handel ab und was lernt mein Kind genau?

Die Ausbildung Ihres Kindes findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Aus diesem Grund nennt man es auch „duale“ Berufsausbildung: Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule. Drei oder vier Tage in der Woche ist Ihr Kind im Ausbildungsbetrieb, an den anderen Tagen besucht Ihr Kind die Berufsschule. Manchmal kann es auch sein, dass eine sogenannte Blockbeschulung stattfindet. Dann ist Ihr Kind mehrere Wochen am Stück im Ausbildungsbetrieb und wird in zusammenhängenden Wochen an der Berufsschule unterrichtet. 

Der Ablauf der Ausbildung ist klar geregelt. In der Berufsschule hat gibt es einen Stundenplan und im Betrieb einen Ausbildungsplan. Was genau Ihr Kind lernen wird, ist gesetzlich in einer Ausbildungsordnung und im Ausbildungsrahmenplan des Ausbildungsberufs vorgeschrieben. Während der Ausbildung muss Ihr Kind schriftlich oder elektronisch festhalten, was es getan und gelernt hat. Diesen sogenannten Ausbildungsnachweis führt Ihr Kind regelmäßig und bespricht ihn mit seinem Ausbilder oder seiner Ausbilderin. In der Regel hat Ihr Kind zwei Prüfungen während deiner Ausbildung: Entweder die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung oder die Gestreckte Abschlussprüfung, die aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Prüfungsteilen besteht.

Wie wird die Ausbildung im Handel vergütet?

Die Vergütung kann je nach Branche, Ausbildungsberuf und Bundesland variieren, denn sie ist auf den jeweiligen Tarifvertrag der Branche ausgerichtet. Beispielsweise erhält Ihr Kind im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel im ersten Ausbildungsjahr zwischen 815 Euro und 1.100 Euro, im dritten Ausbildungsjahr zwischen 965 Euro und 1.350 Euro. Die tatsächliche Ausbildungsvergütung kann auch niedriger oder höher liegen. Informiere Sie sich am besten direkt auf den Karriereseiten der Handelsunternehmen.

Wie sind die Arbeitszeiten im Handel?
  • Flexible Arbeitszeiten: Wenn Ihr Kind am Samstag arbeiten muss, hat es unter der Woche einen Tag frei. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einzelhandel haben in der Regel nur eine 37,5-Stunden-Woche. Durch die Schichtpläne können Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Durch die flexible Arbeitszeitgestaltung (z. B. Früh- oder Spätschicht) oder Teilzeitarbeit können Familie und Beruf gut miteinander vereinbart werden.
Was sollte Ihr Kind vor der Bewerbung beachten?

Die Stellenbesetzung findet mittlerweile das ganze Jahr über statt. Handelsunternehmen stellen ab Beginn des Jahres, verstärkt im Frühjahr und Sommer, aber auch noch bis weit in den Herbst ein. Der wichtigste Tipp: Mit der Suche rechtzeitig anfangen. Wer frühzeitig mit der Suche beginnt, hat die besten Chancen, den für sich richtigen Ausbildungsbetrieb zu finden und einen Ausbildungsvertrag für seinen Traumberuf zu bekommen. Unsere Empfehlung: Ein Praktikum im Wunschbetrieb eignet sich, um das Unternehmen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Arbeitsabläufe kennen zu lernen. Ihr Kind kann so testen, ob die angestrebte Ausbildung die richtige ist.

Ihr Kind kann auch gezielt auf Handelsunternehmen zugehen. Eigeninitiative wird oftmals geschätzt. Folglich muss nicht nur und ausschließlich auf Stellenanzeigen reagiert werden, sondern es kann sich auch lohnen, aktiv auf Betriebe zuzugehen – zum Beispiel durch eine Initiativbewerbung.

Bewerber können oftmals auch das Internet für ihre Stellensuche nutzen, z. B. können sie auf Online-Stellenportalen nach passenden Angeboten Ausschau halten. Sehr viele Handelsunternehmen bieten auch Karriereseiten an und sind darüber hinaus in den sozialen Netzwerken aktiv. Und alternativ lohnt ebenfalls der Blick auf klassische Aushänge im Geschäft. Auch auf Berufsinformationsmessen präsentieren sich vielfach Handelsunternehmen mit hilfreichen Informationen.

Wie kann sich mein Kind bewerben (schriftlich oder online)?

Bewerbungen können klassisch auf Papier oder online verschickt werden. Hierfür lohnt ein Blick in die Stellenausschreibungen der Unternehmen. In vielen Unternehmen sind Online-Bewerbungen ausdrücklich gewünscht. Also am besten vorab erkundigen, wie das Unternehmen den Bewerbungsprozess handhabt. Ob per E-Mail, Online-Formular oder per Post. Viele größere Unternehmen haben heutzutage Online-Bewerbungstools. Bewerber werden dabei in der Regel durch verschiedene Formulare geleitet, in die sie ihre Angaben eintragen. Wichtig ist dabei eine gute Vorbereitung. Dokumente, wie Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Bescheinigungen, sollten bereitliegen, bevor man den Online-Bewerbungsprozess beginnt. Ein passgenaues Anschreiben sollte ebenfalls im Vorfeld verfasst werden. Wird eine schriftliche Bewerbung in Papierform gewünscht, können hochwertige Druckqualität und Papiersorten einen guten Eindruck beim Personalverantwortlichen hinterlassen.

Tipps für die Bewerbung

Welche Unterlagen benötigt mein Kind für die Bewerbung?

Das Bewerbungsschreiben ist die Visitenkarte: Es sollte die Persönlichkeit des Bewerbers oder der Bewerberin wiedergeben und insofern eine persönliche Note haben. Gleichzeitig muss eine Bewerbung aber auch wichtige Standards enthalten. Zu einer Bewerbung gehören zum Beispiel:

  • das persönliche Bewerbungsschreiben,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ggf. ein professionelles Bewerbungsfoto, 
  • Zeugniskopien/ -scans (letztes Schuljahres- sowie ggf. letztes Halbjahreszeugnis oder – falls nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule eine weiterführende schulische oder berufliche Bildung absolviert wird – auch das Abschlusszeugnis) und
  • alle weiteren Unterlagen, die in der Stellenanzeige verlangt werden.

Hier ein paar Tipps für das perfekte Anschreiben. Am wichtigsten: Das persönliche Bewerbungsschreiben sollte realistisch und selbstbewusst sein. Ihr Kind sollte in der Einleitung zum Beispiel darauf eingehen, wie es auf die Ausbildungsstelle aufmerksam geworden ist. Hat es von der Ausschreibung in der Zeitung, in den sozialen Netzwerken, auf der Karriereseite des Unternehmens oder auf einem Stellenportal gelesen? Oder vielleicht von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Unternehmens hiervon erfahren?

Folgende Punkte können dann die mögliche Struktur für den weiteren Verlauf des Anschreibens vorgeben:

  • das besondere Interesse an dieser Ausbildungsstelle,
  • das spezielle Interesse an dem ausgewählten Ausbildungsberuf,
  • die Qualifikationen, die Ihr Kind besonders für die angebotene Ausbildungsstelle und den Beruf prädestinieren,
  • absolvierte Betriebspraktika (Tipp: Bescheinigungen der Praktikumsbetriebe in den Anhang aufnehmen),
  • berufliche Ziele,
  • zu welchem Zeitpunkt die Ausbildung beginnen soll und
  • die Bitte um die Gelegenheit, sich persönlich vorstellen zu dürfen.

Ebenfalls können Angaben über besondere Aktivitäten Ihres Kindes aufgeführt werden, zum Beispiel Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Unterstützung bei der Jugendarbeit. Sie zeugen von Engagement und von Schlüsselkompetenzen wie Teamgeist, Organisationstalent, Kompromiss- und Kommunikationsfähigkeit (Reden vor größeren Gruppen).

Mit einer ansprechend gestalteten Bewerbung steigen die Einstellungschancen. Bedenken Sie, dass viele andere Bewerber und Bewerberinnen ebenfalls an einer Ausbildungsstelle in diesem Betrieb interessiert sein können. Tipp: Kontrollieren Sie vor dem Verschicken ein letztes Mal die Einhaltung von Form und Rechtschreibung.

Der erste Eindruck zählt – deshalb noch der Hinweis auf die große Wirkung der „Kleinigkeiten“ bei einer schriftlichen Bewerbung:

  • Unterlagen im Format DIN A4 ausdrucken und
  • Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Kopien von Zeugnissen und Bescheinigungen in einem Klemmhefter zusammenfügen.
Wie kann sich mein Kind auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten?

Die Einladung zum Vorstellungsgespräch ist via Brief, E-Mail oder durch ein Telefonat eingetroffen. Damit ist die erste Hürde genommen. Jetzt gilt es, auch im persönlichen Gespräch zu überzeugen.

Wie kann sich Ihr Kind hierauf vorbereiten? Sechs Tipps:

1. Informationen zum Unternehmen einholen. Dafür bietet sich die Internetseite des Unternehmens an sowie Berichte in Zeitungen, Informationen aus Werbebroschüren oder ggf. auch ein Orientierungs- und Einkaufsbummel im Geschäft.

2. Wenn ein Bewerbungstest eingeplant ist, ist die Vorbereitung darauf wichtig. Tipps hierzu gibt zum Beispiel die Agentur für Arbeit in ihrer Broschüre „Orientierungshilfe zu Auswahltests“

3. Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Deshalb sind Pünktlichkeit und angemessene Kleidung ganz wichtig für das anstehende Bewerbungsgespräch. Beides signalisiert dem potenziellen Arbeitgeber, dass man motiviert ist und das Bewerbungsgespräch sehr ernst nimmt. An ordentlicher Kleidung und einem gepflegten Erscheinungsbild führt somit kein Weg vorbei. Zugleich sollte sich Ihr Kind aber auch in der Kleidung wohl fühlen, sonst wirkt es nicht „natürlich“.

4. Das Gespräch und mögliche Fragen vorbereiten. Hierbei nützt die Frage: Welche Punkte aus der Bewerbung könnten zur Sprache kommen und was könnte Ihr Kind darauf antworten? Auch die Körpersprache gehört zum Gespräch dazu. Unser Tipp: Einfach mal gemeinsam vor dem Spiegel oder vor Familie und Freunden üben – dies hilft auch bei vorhersehbaren Fragen. Üblich sind zum Beispiel: 

  • Was interessiert Sie/ dich besonders an diesem Ausbildungsberuf? 
  • Wie sind Sie/ Wie bist du auf diesen Beruf gekommen? 
  • Warum haben Sie sich/ Warum hast du dich bei unserem Unternehmen beworben?
  • Wo liegen Ihre/ deine Stärken? 
  • Beschreiben Sie/ Beschreibe, wie Sie sich/ du dich auf Klassenarbeiten vorbereitet haben/ hast. Worauf führen Sie/ Worauf führst du die besonders guten/ schlechten Noten im Fach xyz zurück? 
  • Was wollen Sie/ Was willst du beruflich in fünf Jahren erreicht haben? 

Auch „kleine Rechentests“ können gestellt werden, zum Beispiel aus der Prozentrechnung.

5. Neben dem Inhalt und der Körpersprache gibt es auch ein paar „Verhaltensregeln“, die wahre Wunder bewirken: Positiv wirken zum Beispiel Bewerber und Bewerberinnen, die Blickkontakt halten, deutlich sprechen, ihr Gegenüber ausreden lassen, freundlich lächeln und sich aufrecht auf den Stuhl setzen. Eher negativ wirken hingegen diejenigen, die den Kopf ständig nach unten neigen, die Arme vor der Brust verschränken, ständig ernst schauen, die Gesprächspartner nie direkt ansehen, auf der Stuhlkante sitzen oder sich in den Stuhl fläzen, Kaugummi kauen und leise, unsicher oder zu viel sprechen.

6. Wichtig: Angst nehmen – Ihr Kind muss keine Angst vor dem Gespräch haben, denn es hat mit der Einladung zum Bewerbungsgespräch bereits die erste Hürde genommen.

Was mache ich, wenn mein Kind keine Ausbildungsstelle findet?

Einige Monate vor Beginn eines Ausbildungsjahres sind viele Händler noch auf der Suche nach Auszubildenden. Auch im Rahmen der sog. „Nachvermittlungszeit“ werden noch Ausbildungsverträge nach dem offiziellen Ausbildungsbeginn (1. August bzw. 1. September eines jeden Jahres) geschlossen.

Bewerber haben insgesamt betrachtet sehr gute Chancen, einen Ausbildungsplatz im Handel zu bekommen. Die Zahlen zur Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigen stetig auf, dass der Einzelhandel in Deutschland beim Angebot von Ausbildungsstellen mit seinen beiden Kernberufen Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel und Verkäufer / Verkäuferin an der Spitze liegt. Darüber hinaus werden über 60 weitere Ausbildungsberufe im Handel angeboten, ebenso wie Abiturientenprogramme und duale Studiengänge. Viele Unternehmen haben Probleme, ihre Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Deshalb kann sich ein Blick über den Tellerrand lohnen und nach offenen Ausbildungsstellen im näheren Umkreis oder auch darüber hinaus gesucht werden.

Was sich noch lohnen kann: Suchen Sie nach Formfehlern in der Bewerbung Ihres Kindes. Sind vielleicht Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler in den Bewerbungsunterlagen, die einen falschen Eindruck vermitteln könnten? Ein weiterer Tipp: Die E-Mail-Adresse Ihres Kindes sollte „seriös“ wirken.

Wenn es dann immer noch nicht klappt, bietet es sich an, mit einem Praktikum die Lücke im Lebenslauf zu schließen. Darüber hinaus kann die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) vermitteln.

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?

Wenn Ihr Kind das Unternehmen auch beim Vorstellungsgespräch überzeugt hat und einen Ausbildungsvertrag erhält, wird dieser folgendes beinhalten:

  • Persönlichen Daten ihres Kindes und die des Ausbildungsbetriebes
  • Den Ausbildungsberuf
  • Inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan)
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsort 
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • Sonstige Betriebsvereinbarungen und vertragliche Bestimmungen
Wie bereite ich mein Kind auf den Ausbildungsstart vor?

Zum erfolgreichen Start in die Ausbildung gehört auch Papierkram. Die wichtigsten Dokumente sind:

  • deine Identifikationsnummer für die Lohnsteuer,
  • ein Konto, damit du deine Ausbildungsvergütung erhalten kannst,
  • deine Sozialversicherungsnummer,
  • eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenversicherung und deine Zeugnisse.
Wie lange dauert die Probezeit meines Kindes in der Ausbildung?

Das Ausbildungsverhältnis beginnt in der Regel mit einer Probezeit. Während dieser Zeit können Auszubildende und Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber für sich prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Die Probezeit dauert mindestens einen Monat, höchstens aber vier Monate. Eine kurze Probezeit wird beispielsweise vereinbart, wenn vor der Ausbildung schon in demselben Ausbildungsbetrieb gearbeitet wurde. Während der Probezeit können beide Seiten den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen. 

Nach der Probezeit kann Ihr Kind nur ordentlich kündigen, wenn es die Ausbildung abbricht oder eine neue Ausbildung beginnt. Hier muss dann die Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden und sie muss schriftlich erfolgen. Ist Ihr Kind zur Zeit der ordentlichen Kündigung noch nicht volljährig, muss mindestens ein Erziehungsberechtigter das Kündigungsschreiben unterschreiben.Der Ausbildungsbetrieb kann nach der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen, sondern nur fristlos. Hierfür muss ein schwerwiegender Grund, wie etwa Diebstahl, vorliegen. Auch Auszubildende haben die Möglichkeit, ihren Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen. Auch in diesem Fall müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen. In diesen Fällen müssen dann keine Fristen eingehalten werden, jedoch muss die Kündigung schriftlich eingereicht werden.

Hat mein Kind einen Urlaubsanspruch während der Ausbildung?

Alle Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Für minderjährige Auszubildende gelten aber andere Bestimmungen als für volljährige Auszubildende. 

Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) anwendbar. § 19 JArbSchG bestimmt die (Mindest-)Höhe des Jahresurlaubs. Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Urlaub beträgt jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Der Urlaub soll Berufsschülerinnen und Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

Bei Volljährigen richtet sich der Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es sind danach mindestens 20 Arbeitstage (bezogen auf eine 5-Tage-Woche), beziehungsweise 24 Werktage (bezogen auf eine 6-Tage-Woche) zu gewähren.Abweichende Regelungen: Durch einzelvertragliche oder tarifvertragliche Regelung kann von den genannten Grundsätzen nach oben beliebig abgewichen werden. Besteht Tarifbindung, hat der Auszubildende mindestens Anspruch auf den im Tarifvertrag vereinbarten Urlaub. Das gleiche gilt, wenn im Ausbildungsvertrag die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages vereinbart wurde. In aller Regel ist der tarifvertragliche Urlaubsanspruch höher als der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden.

Wie lange dauert die Ausbildung und kann mein Kind die Ausbildung verkürzen?

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit). Dies können zwei, drei oder dreieinhalb Jahre sein. In dieser Zeit soll es einem durchschnittlich begabten Auszubildenden möglich sein, das Ausbildungsziel zu erreichen. Die Ausbildung Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel dauert zum Beispiel drei Jahre und die Ausbildung Verkäufer / Verkäuferin zwei Jahre.

Die Ausbildung kann verkürzt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können sogar mehrere Verkürzungsmöglichkeiten kombiniert werden. Dabei sollen allerdings folgende Mindestausbildungszeiten eingehalten werden: Die zweijährigen Ausbildungen können auf bis zu einem Jahr verkürzt werden, die dreijährigen Ausbildungen auf bis zu eineinhalb Jahre und die dreieinhalbjährigen Ausbildungen auf bis zu zwei Jahre. Hierfür müssen allerdings verschiedene Verkürzungsmöglichkeiten zusammenkommen. Oftmals liegt jedoch nur eine der nachstehenden Verkürzungsmöglichkeit vor.

Verkürzungsmöglichkeiten sind:

  • Anrechnung beruflicher Vorbildung
  • Berufserfahrung
  • Vorangegangene Ausbildungszeiten
  • Schulische Vorbildung:
    • Realschulabschluss, Mittlere Reife, Fachoberschulreife: bis zu 6 Monate
    • Fachhochschulreife, Abitur: bis zu 12 Monate
  • Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung durch gute Noten

Weitere Informationen zu der Ausbildungsdauer der einzelnen Ausbildungsberufe findest du hier

Was tun, wenn es während der Ausbildung Probleme gibt?

Es kann sein, dass während der Ausbildung Ihres Kindes nicht alles glatt läuft. Schlechte Noten in der Berufsschule, Zweifel, Prüfungsangst, private Sorgen oder Kommunikationsschwierigkeiten mit der Kollegenschaft können zur Belastung werden. Dennoch sollte Ihr Kind die Ausbildung nicht leichtfertig abbrechen. Stellen Sie gemeinsam zunächst die Ursache klar und suchen anschließend das Gespräch. Die erste Anlaufstelle dafür ist der Ausbilder oder die Ausbilderin. Kommen Sie an dieser Stelle nicht weiter, kann es hilfreich sein, Hilfe von außen zu suchen. 

Mögliche Anlaufstellen:

  • Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit kann bei Problemen während der Ausbildung beratend zur Seite stehen. Sie erreichen die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit gebührenfrei unter der Service-Hotline 0800 4 555500.
  • Auch die Beratungslehrkräfte, die Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen an Berufsschulen kennen sich mit dem Thema Ausbildungen, deren Anforderungen und den Problemen der Auszubildenden aus. 
  • Außerdem: Ausbildungsbegleiter und -begleiterinnen des Senior-Experten-Service (SES) sind ehrenamtliche Helfer, die langjährige Berufserfahrung haben. Sie wissen häufig, wie Konflikte gelöst werden können. 
  • Wenn Ihr Kind das Gefühl hat, dass es nicht richtig ausgebildet wird, können Sie sich auch an die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer (zum Beispiel der Industrie- und Handelskammern) wenden.

Ihr Kind findet trotz Gesprächen mit allen Beteiligten zu keiner Lösung? Überprüfen Sie, ob berufliche Alternativen vorhanden sind! Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, eine Ausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf zu beginnen oder die bereits begonnene Ausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortzusetzen.

Was verdient mein Kind nach der Ausbildung?

Das Gehalt kann je nach Branche, Ausbildungsberuf und Bundesland variieren. Wichtig für die Höhe ist auch die Tätigkeit, die Ihr Kind ausübt. Im Einzelhandel liegt laut Statistischem Bundesamt das Durchschnittsgehalt einer Vollzeitkraft bei 3.150 Euro/ Monat. Die Höhe des Verdienstes kann dadurch beeinflusst werden, ob Ihr Kind nach einer Ausbildung bereits Führungsverantwortung übernimmt oder sich durch eine Fortbildung, zum Beispiel zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin, oder durch ein (duales) Studium weiterbildet. Es gibt also vielfältige Möglichkeiten, das Gehalt zu steigern.

Welche Übernahmechancen hat mein Kind nach der Ausbildung?

Die Übernahmechancen Ihres Kindes sind nach einer erfolgreichen Ausbildung im Handel sehr gut. Eine Übernahme nach der Ausbildung ist nicht nur für Ihr Kind als Auszubildende oder Auszubildender eine schöne Perspektive, sondern auch für den Ausbildungsbetrieb attraktiv. Da Ihr Kind während der Ausbildung bereits die Aufgaben und den Arbeitsalltag kennen gelernt hat, braucht es beispielsweise keine Einarbeitungszeit, kennt die Kolleginnen und Kollegen und die betrieblichen Abläufe.

Wie sehen die Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven für mein Kind nach der Ausbildung aus?

Die Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven sehen im Handel sehr gut aus. 80 Prozent der Führungskräfte im Einzelhandel haben ihre Karriere mit einer Ausbildung begonnen. Beispielsweise kann Ihr Kind Zusatzqualifikationen schon während der Ausbildung aneignen, z. B. durch eine Sachkundeprüfung, erweiterte Fremdsprachenkenntnisse oder Führungsnachwuchsprogramme. Ihr Kind kann Weiterbildungen nutzen und dadurch seine Aufstiegschancen erhöhen. Zudem gibt es verschiedene Fortbildungen wie Handelsfachwirt:in, Fachwirt:in im E-Commerce, Fachwirt:in für Vertrieb im Einzelhandel, Fachwirt:in für Marketing oder Betriebswirt:in. Auch (duale) Studiengänge sind als Weiterbildung denkbar.

Viele weitere Tipps finden Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Bundesagentur für Arbeit sowie in den Informationsportalen planet-beruf.de und abi.de.