Informationen rund um die Ausbildung

Die Ausbildung auf einen Blick

Es gibt viele unterschiedliche Ausbildungsberufe, die du im Handel ausüben kannst. Wie du dich am besten für deinen Traumjob bewirbst, welche spannenden Aufgaben während der Ausbildung auf dich warten und welche Perspektiven du nach deiner Ausbildung hast, erfährst du hier.

Dein Weg zur Ausbildung

Die Besetzung von Ausbildungsplätzen findet mittlerweile das ganze Jahr über statt. Handelsunternehmen stellen von Beginn des Jahres, verstärkt im Frühjahr und Sommer, aber für das bereits laufende Ausbildungsjahr auch noch bis weit in den Herbst ein. Du solltest dich aber trotzdem frühzeitig informieren und bewerben. Das Ausbildungsjahr beginnt immer im Spätsommer, zum 1. August oder 1. September eines jeden Jahres.

Ausbildung im Handel – so läuft´s

Der Ablauf der Ausbildung ist klar geregelt: Du hast in der Berufsschule einen Stundenplan und im Betrieb deinen Ausbildungsplan. Drei oder vier Tage in der Woche bist du in deinem Ausbildungsbetrieb, an den anderen Tagen besuchst du die Berufsschule. Manchmal kann es auch sein, dass eine sog. Blockbeschulung stattfindet. Dann bist du mehrere Wochen am Stück im Ausbildungsbetrieb und wirst dann in zusammenhängenden Wochen an der Berufsschule unterrichtet. Aus diesem Grund nennt man es auch „duale“ Berufsausbildung.

Was genau du lernen sollst, ist gesetzlich in einer Ausbildungsordnung und im Ausbildungsrahmenplan deines Ausbildungsberufs vorgeschrieben. Während deiner Ausbildung musst du schriftlich oder elektronisch festhalten, was du getan und gelernt hast. Diesen sogenannten Ausbildungsnachweis führst du regelmäßig und besprichst ihn mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin.

In der Regel hast du zwei Prüfungen während deiner Ausbildung: Entweder die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung oder die Gestreckte Abschlussprüfung, die aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Prüfungsteilen besteht.

Probezeit

Das Ausbildungsverhältnis beginnt in der Regel mit einer Probezeit. Während dieser Zeit können Auszubildende und Arbeitergeber für sich prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Die Probezeit dauert mindestens einen Monat, höchstens aber vier. Eine kurze Probezeit wird beispielsweise vereinbart, wenn vor der Ausbildung schon in demselben Ausbildungsbetrieb gearbeitet wurde. 

Während der Probezeit können beide Seiten den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen. 

Nach der Probezeit kannst du nur ordentlich kündigen, wenn du die Ausbildung abbrichst oder eine neue Ausbildung beginnst. Hier muss dann die Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden und sie muss schriftlich erfolgen. Bist du zur Zeit der ordentlichen Kündigung noch nicht volljährig, muss mindestens ein Erziehungsberechtigter das Kündigungsschreiben unterschreiben.

Dein Ausbildungsbetrieb kann dir nach der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen, sondern nur fristlos. Hierfür muss ein schwerwiegender Grund, wie etwa Diebstahl, vorliegen. Auch Auszubildende haben die Möglichkeit, ihren Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen. Auch in diesem Fall müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen. In diesen Fällen müssen dann keine Fristen eingehalten werden, jedoch muss die Kündigung schriftlich eingereicht werden.

Vergütung

Die Vergütung kann je nach Branche, Ausbildungsberuf und Bundesland variieren, denn sie ist auf den jeweiligen Tarifvertrag der Branche ausgerichtet. Beispielsweise erhältst du im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel im ersten Ausbildungsjahr zwischen 815 Euro und 1.100 Euro, im dritten Ausbildungsjahr zwischen 965 Euro und 1.350 Euro. Deine tatsächliche Ausbildungsvergütung kann auch niedriger oder höher liegen. Informiere dich am besten direkt auf den Karriereseiten der Handelsunternehmen.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten sind im Handel flexibel. Wenn du am Samstag arbeiten musst, hast du unter der Woche einen Tag frei. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einzelhandel haben in der Regel nur eine 37,5-Stunden-Woche. Durch die Schichtpläne können Arbeitszeiten flexibel gestalten werden. Durch die flexible Arbeitszeitgestaltung (z. B. Früh- oder Spätschicht) oder Teilzeitarbeit können Familie und Beruf gut miteinander vereinbart werden.

Urlaubsanspruch

Alle Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Für minderjährige Auszubildende gelten aber andere Bestimmungen als für volljährige Auszubildende. 

Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) anwendbar. § 19 JArbSchG bestimmt die (Mindest-)Dauer des Jahresurlaubs. Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Urlaub beträgt jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Der Urlaub soll Berufsschülerinnen und Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

Bei Volljährigen richtet sich der Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es sind danach mindestens 20 Arbeitstage (bezogen auf eine 5-Tage-Woche), beziehungsweise 24 Werktage (bezogen auf eine 6-Tage-Woche) zu gewähren.

Abweichende Regelungen: Durch einzelvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen kann von den genannten Grundsätzen nach oben beliebig abgewichen werden. Besteht Tarifbindung, hat der / die Auszubildende mindestens Anspruch auf den im Tarifvertrag vereinbarten Urlaub. Das gleiche gilt, wenn im Ausbildungsvertrag die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages vereinbart wurde. In aller Regel ist der tarifvertragliche Urlaubsanspruch höher als der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden.

Dauer und Verkürzung der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit). Dies können zwei, drei oder dreieinhalb Jahre sein. In dieser Zeit soll es einem durchschnittlich begabten Auszubildenden möglich sein, das Ausbildungsziel zu erreichen. Die Ausbildung zum Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel dauert zum Beispiel drei Jahre und die Ausbildung zum Verkäufer / zur Verkäuferin zwei Jahre.

Die Ausbildung kann verkürzt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können sogar mehrere Verkürzungsmöglichkeiten kombiniert werden. Dabei sollen allerdings folgende Mindestausbildungszeiten eingehalten werden: Die zweijährigen Ausbildungen können auf bis zu einem Jahr verkürzt werden, die dreijährigen Ausbildungen auf bis zu eineinhalb Jahre und die dreieinhalbjährigen Ausbildungen auf bis zu zwei Jahre. Hierfür müssen allerdings verschiedene Verkürzungsmöglichkeiten zusammenkommen. Oftmals liegt jedoch nur eine der nachstehenden Verkürzungsmöglichkeit vor.

Verkürzungsmöglichkeiten sind:

  • Anrechnung beruflicher Vorbildung
  • Berufserfahrung
  • Vorangegangene Ausbildungszeiten
  • Schulische Vorbildung:
    • Realschulabschluss, Mittlere Reife, Fachoberschulreife: bis zu 6 Monate
    • Fachhochschulreife, Abitur: bis zu 12 Monate
  • Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung durch gute Noten

Weitere Informationen zu der Ausbildungsdauer der einzelnen Ausbildungsberufe findest du hier. 

Deine Perspektiven nach der Ausbildung

Deine Übernahmechancen sind nach einer erfolgreichen Ausbildung im Handel sehr gut. Eine Übernahme nach der Ausbildung ist nicht nur für dich als Auszubildender eine schöne Perspektive, sondern auch für deinen Ausbildungsbetrieb attraktiv. Da du während deiner Ausbildung bereits die Aufgaben und den Arbeitsalltag kennen gelernt hast, brauchst du beispielsweise keine Einarbeitungszeit, kennst deine Kolleginnen und Kollegen und die betrieblichen Abläufe.

Auch deine Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven sehen im Handel sehr gut aus. 80 Prozent der Führungskräfte im Einzelhandel haben ihre Karriere mit einer Ausbildung begonnen. Beispielsweise kannst du dir Zusatzqualifikationen schon während der Ausbildung aneignen, z. B. durch eine Sachkundeprüfung, erweiterte Fremdsprachenkenntnisse oder Führungsnachwuchsprogramme. Du kannst Weiterbildungen nutzen und dadurch deine Aufstiegschancen erhöhen. Zudem gibt es verschiedene Fortbildungen wie Handelsfachwirt:in, Fachwirt:in im E-Commerce, Fachwirt:in für Vertrieb im Einzelhandel, Fachwirt:in für Marketing oder Betriebswirt:in. Auch (duale) Studiengänge sind als Weiterbildung denkbar. Informiere dich, bilde dich weiter und steige die Karriereleiter empor!

Dein Gehalt kann je nach Branche, Ausbildungsberuf und Bundesland variieren. Wichtig für die Höhe ist auch die Tätigkeit, die du ausübst. Im Einzelhandel liegt laut Statistischem Bundesamt das Durchschnittsgehalt einer Vollzeitkraft bei 3.150 Euro/ Monat. Die Höhe des Verdienstes kann dadurch beeinflusst werden, ob du nach deiner Ausbildung bereits Führungsverantwortung übernimmst oder dich durch eine Fortbildung, zum Beispiel zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin, oder durch ein (duales) Studium weiterbildest. Es gibt also vielfältige Möglichkeiten, dein Gehalt zu steigern.

FAQ

Die häufigsten Fragen rund um das Thema Karriere im Handel haben wir hier beantwortet.