Eine Berufsausbildung findet in der Regel in Vollzeit statt. Manchmal lässt es die persönliche Situation jedoch nicht zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Vielleicht bist du alleinerziehend, pflegst Angehörige oder bist selbst gesundheitlich eingeschränkt. In diesem Fall könnte für dich eine Ausbildung in Teilzeit eine sinnvolle Möglichkeit sein.
Wie funktioniert eine Ausbildung in Teilzeit?
Die Ausbildung in Teilzeit verläuft wie die Vollzeitausbildung – nur, dass du dich zusammen mit deinem Unternehmen auf die Reduzierung deiner täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit im Betrieb einigst. Gemeinsam legt ihr dann fest, welche reduzierte Ausbildungszeit für beide Seiten machbar sind. Meistens liegt die wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 20 und 35 Stunden. Verkürzt wird bei der Teilzeitausbildung nur die Zeit im Betrieb. Wird pro Tag oder Woche weniger gearbeitet, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Insgesamt kann sie höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen.
Um dich mit deinem Unternehmen abzustimmen, sprich rechtzeitig über deinen Wunsch, eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu wollen.
Für dich wichtig zu wissen: Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dir eine Teilzeitausbildung zu ermöglichen. Denn es muss sicherstellen, dass die Ausbildung mit Teilzeit-Auszubildenden gelingen kann. Dein Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule an das mit dir vereinbarte Teilzeitmodell anpassen. Außerdem wird die mit dir besprochene Aufteilung der Arbeitszeit und die Verlängerung der Ausbildungszeit mit der zuständigen IHK oder Handwerkskammer abgestimmt. Die zuständige Kammer muss letztlich eurer Lösung zustimmen.
Was ist beim Berufsschulbesuch zu beachten?
Der Unterricht in der Berufsschule kann bei einer Ausbildung in Teilzeit in der Regel nicht verkürzt werden und findet damit in Vollzeit statt. Eventuell besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu bekommen. Hierbei kann es sein, dass eine noch greifende Schulpflicht berücksichtigt werden muss. Besteht diese nicht mehr, kann ein späterer Beginn sinnvoll sein. Deshalb solltest du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb das Gespräch mit der Berufsschule suchen, um alle Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit abzuklären.
Vergütung während der Ausbildung in Teilzeit
Genauso wie Auszubildende, die ihre Ausbildung in Vollzeit absolvieren, hast auch du bei einer Ausbildung in Teilzeit Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe deiner Vergütung kann sich hierbei nach den reduzierten Ausbildungszeiten im Betrieb richten. Das kann dazu führen, dass deine Ausbildungsvergütung geringer ausfällt als bei einer Ausbildung in Vollzeit. Besprich deine Vergütungshöhe mit deinem Ausbildungsbetrieb.
Tipp: Falls du mit deiner Ausbildungsvergütung nicht auf eigenen Beinen stehen kannst, kann es sein, dass die Agentur für Arbeit dir weiterhilft. In bestimmten Fällen unterstützt sie dich über die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss für deinen Lebensunterhalt. Auch Kindergeld und Wohngeld können in Frage kommen. Zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung berät dich das Jugendamt.
Urlaubsanspruch während der Ausbildung in Teilzeit
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der festgelegten Arbeitstage. Der Urlaubsanspruch eines Auszubildenden in Teilzeit entspricht dem von Vollzeitauszubildenden, sofern nur die tägliche Ausbildungszeit reduziert ist. Verteilt sich beispielsweise die Arbeitszeit auf nur 4 Tage je Woche (in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule), kann der Urlaubsanspruch um ein Fünftel reduziert werden.
Beispiel: Bei einer Fünf-Tage-Woche mit 25 Stunden gibt es 25 Urlaubstage. Bei vier Arbeitstagen à 5 Stunden gilt entsprechend: 25 : 5 x 4 = 20 Urlaubstage.
Für wen eignet sich eine Ausbildung in Teilzeit?
- Frauen, die ein Kind erwarten
- Mütter und Väter mit kleineren Kindern
- Menschen, die Angehörige pflegen
- Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen
- Menschen aus dem Ausland
- Auszubildende, die nebenbei erwerbstätig sein wollen oder müssen
Hilfe bei der Entscheidungsfindung
Ob eine Ausbildung in Teilzeit für dich sinnvoll ist, solltest du entweder im Vorstellungsgespräch oder während deiner Ausbildung mit deinen Ausbilder:innen im Unternehmen besprechen. Sie helfen dir bei deiner Entscheidung und gehen die verschiedenen Möglichkeiten mit dir durch.
Vielleicht ist es nicht die Ausbildung in Teilzeit, sondern eine Ausbildung mit verkürzter Ausbildungsdauer, die besser zu deiner Lebenssituation passt. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Blogartikel „Ausbildung verkürzen – Schnellstart ins Berufsleben!“
In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, zum Beispiel:
- wenn du längere Zeit krank warst und daher die Gefahr besteht, dass du die Abschlussprüfung nicht bestehst, oder
- wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast. Du kannst dann beantragen, dass die Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert wird.
Den Antrag stellst du bei der zuständigen Kammer (IHK oder Handwerkskammer).
Auch stehen dir zweijährige Ausbildungsberufe, wie die Ausbildung Verkäufer:in oder Fachlagerist:in, zur Verfügung.
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