FAQ Ausbildung

Häufig gestellte Fragen. Wir antworten.

Kann ich im Einzelhandel mein Hobby zum Beruf machen?

Der Einzelhandel ist vielfältig und so kann jeder das eigene Interesse zum Beruf machen. Wer beispielsweise gern in der Küche steht, durch den Sport vertieftes Wissen über Lebensmittel mitbringt oder einfach gutes Essen mag, egal ob gesund und fit, mit vitaminreichen Superfoods oder Feuer und Flamme für feinstes Grillfleisch, kann im Supermarkt oder Lebensmittelfachgeschäft arbeiten. Mit Trendbewusstsein von Kopf bis Fuß kannst du die Kundinnen und Kunden im Mode-, Schmuck- oder Schuhhandel begeistern oder in Drogerien und Parfümerien mit den neuesten Beauty-Trends, tollsten Looks und den richtigen Techniken zum erfolgreichen Styling beraten. Im Deko-Handel oder Baumarkt wird bei den Kundinnen und Kunden mit den besten Geschenkideen gepunktet oder weil man weiß, wie Räume oder Gärten mit den richtigen Details zum Strahlen gebracht werden.

Welcher Abschluss wird für eine Ausbildung benötigt?

Ein bestimmter Schulabschluss ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Dies betrifft alle anerkannten Ausbildungsberufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind. In der Praxis ist es so, dass Betriebe je nach Ausbildungsberuf überwiegend Auszubildende mit einem bestimmten Schulabschluss einstellen. Eine pauschale Antwort gibt es aber nicht. Denn auch ohne Abschluss können sich junge Menschen bewerben und einen Ausbildungsvertrag erhalten. Zum Beispiel hatten im Jahr 2020 3,0 % der Auszubildenden in der Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Einzelhandel keinen Abschluss, 29,0 % hatten einen Hauptschulabschluss, 47,0 % einen mittleren Bildungsabschluss, 20,0 % die Hochschulreife und 1,0 % sonstige Abschlüsse. Bei der Ausbildung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin hatten 5,0 % der Auszubildenden keinen Abschluss, 51,0 % einen Hauptschulabschluss, 35,0 % einen mittleren Bildungsabschluss, 7,0 % die Hochschulreife und 2,0 % einen sonstigen Abschluss.

Qualifiziert in vielen Branchen allein ein Hochschulabschluss für eine nennenswerte Karriere, eröffnet der Handel auch Nichtakademikerinnen und Nichtakademikern mannigfaltige Aufstiegschancen. Mehr als die meisten anderen Wirtschaftsbereiche rekrutiert der Handel seine Führungskräfte aus der beruflichen Aus- und Fortbildung. Karriere mit Lehre ist im Handel die Regel. Mehr als 80 Prozent der Führungskräfte haben ihren Werdegang mit einer Ausbildung begonnen. Und der Einstieg in die Karrierelaufbahn kann vielfältig sein: Zwei- oder dreijährige Ausbildung, Abiturientenprogramm oder Duales Studium. 

Wie läuft eine Ausbildung im Handel ab und was lerne ich genau?

Deine Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Aus diesem Grund nennt man es auch „duale“ Berufsausbildung: Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule. Drei oder vier Tage in der Woche bist du in deinem Ausbildungsbetrieb, an den anderen Tagen besuchst du die Berufsschule. Manchmal kann es auch sein, dass eine sogenannte Blockbeschulung stattfindet. Dann bist du mehrere Wochen am Stück im Ausbildungsbetrieb und wirst in zusammenhängenden Wochen an der Berufsschule unterrichtet. 

Der Ablauf der Ausbildung ist klar geregelt. Du hast in der Berufsschule einen Stundenplan und im Betrieb deinen Ausbildungsplan. Was genau du lernen sollst, ist gesetzlich in einer Ausbildungsordnung und im Ausbildungsrahmenplan deines Ausbildungsberufs vorgeschrieben. Während deiner Ausbildung musst du schriftlich oder elektronisch festhalten, was du getan und gelernt hast. Diesen sogenannten Ausbildungsnachweis führst du regelmäßig und besprichst ihn mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin. In der Regel hast du zwei Prüfungen während deiner Ausbildung: Entweder die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung oder die Gestreckte Abschlussprüfung, die aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Prüfungsteilen besteht.

Wie wird eine Ausbildung im Handel vergütet?

Die Vergütung kann je nach Branche, Ausbildungsberuf und Bundesland variieren, denn sie ist auf den jeweiligen Tarifvertrag der Branche ausgerichtet. Beispielsweise erhältst du im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel im ersten Ausbildungsjahr zwischen 815 Euro und 1.100 Euro, im dritten Ausbildungsjahr zwischen 965 Euro und 1.350 Euro. Deine tatsächliche Ausbildungsvergütung kann auch niedriger oder höher liegen. Informiere dich am besten direkt auf den Karriereseiten der Handelsunternehmen.

Wie sind die Arbeitszeiten im Handel?

Die Arbeitszeiten sind im Handel flexibel. Wenn du am Samstag arbeiten musst, hast du unter der Woche einen Tag frei. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einzelhandel haben in der Regel nur eine 37,5-Stunden-Woche. Durch die Schichtpläne können Arbeitszeiten flexibel gestalten werden. Durch die flexible Arbeitszeitgestaltung (z. B. Früh- oder Spätschicht) oder Teilzeitarbeit können Familie und Beruf gut miteinander vereinbart werden.

Welche Übernahmechancen gibt es nach der Ausbildung?

Deine Übernahmechancen sind nach einer erfolgreichen Ausbildung im Handel sehr gut. Eine Übernahme nach der Ausbildung ist nicht nur für dich als Auszubildender eine schöne Perspektive, sondern auch für deinen Ausbildungsbetrieb attraktiv. Da du während deiner Ausbildung bereits die Aufgaben und den Arbeitsalltag kennen gelernt hast, brauchst du beispielsweise keine Einarbeitungszeit, kennst deine Kolleginnen und Kollegen und die betrieblichen Abläufe.

Wie bereite ich mich auf eine Ausbildung vor?

Zum erfolgreichen Start in die Ausbildung gehört auch Papierkram. Die wichtigsten Dokumente sind:

Deine Identifikationsnummer für die Lohnsteuer

Ein Konto, damit du deine Ausbildungsvergütung erhalten kannst

Deine Sozialversicherungsnummer

Eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenversicherung

Deine Zeugnisse

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?

Zu Beginn einer betrieblichen Ausbildung wird der Ausbildungsvertrag geschlossen. Er enthält wichtige Angaben, wie zum Beispiel:

  • Ziel und Gliederung der Berufsausbildung mit dem Ausbildungsplan
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ggf. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebs
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, der Probezeit und des Urlaubs
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
  • Form des Ausbildungsnachweises.

Du siehst, der Ausbildungsvertrag ist ein notwendiger Bestandteil deiner zukünftigen Ausbildung. Er ist kein Hexenwerk und hilft dir, deine Rechte und Pflichten während deiner Ausbildung genau zu kennen. 

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

Das Ausbildungsverhältnis beginnt in der Regel mit einer Probezeit. Während dieser Zeit können Auszubildende und Arbeitergeber für sich prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Die Probezeit dauert mindestens einen Monat, höchstens aber vier. Eine kurze Probezeit wird beispielsweise vereinbart, wenn vor der Ausbildung schon in demselben Ausbildungsbetrieb gearbeitet wurde. 

Während der Probezeit können beide Seiten den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen. 

Nach der Probezeit kannst du nur ordentlich kündigen, wenn du die Ausbildung abbrichst oder eine neue Ausbildung beginnst. Hier muss dann die Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden und sie muss schriftlich erfolgen. Bist du zur Zeit der ordentlichen Kündigung noch nicht volljährig, muss mindestens ein Erziehungsberechtigter das Kündigungsschreiben unterschreiben.

Dein Ausbildungsbetrieb kann dir nach der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen, sondern nur fristlos. Hierfür muss ein schwerwiegender Grund, wie etwa Diebstahl, vorliegen. Auch Auszubildende haben die Möglichkeit, ihren Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen. Auch in diesem Fall müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen. In diesen Fällen müssen dann keine Fristen eingehalten werden, jedoch muss die Kündigung schriftlich eingereicht werden.

Besteht ein Urlaubsanspruch während der Ausbildung?

Alle Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Für minderjährige Auszubildende gelten andere Bestimmungen als für volljährige Auszubildende. 

Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) anwendbar. § 19 JArbSchG bestimmt die (Mindest-)Dauer des Jahresurlaubs. Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Urlaub beträgt jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Der Urlaub soll Berufsschülerinnen und Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

Bei Volljährigen richtet sich der Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es sind danach mindestens 20 Arbeitstage (bezogen auf eine 5-Tage-Woche), beziehungsweise 24 Werktage (bezogen auf eine 6-Tage-Woche) zu gewähren.

Abweichende Regelungen: Durch einzelvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen kann von den genannten Grundsätzen nach oben beliebig abgewichen werden. Besteht Tarifbindung, hat der / die Auszubildende mindestens Anspruch auf den im Tarifvertrag vereinbarten Urlaub. Das gleiche gilt, wenn im Ausbildungsvertrag die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages vereinbart wurde. In aller Regel ist der tarifvertragliche Urlaubsanspruch höher als der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden.

Was tun, wenn es während der Ausbildung Probleme gibt?

Es kann sein, dass während deiner Ausbildung nicht alles glatt läuft. Schlechte Noten in der Berufsschule, Zweifel, Prüfungsangst, private Sorgen oder Kommunikationsschwierigkeiten mit der Kollegschaft können zur Belastung werden. Dennoch solltest du deine Ausbildung nicht leichtfertig abbrechen. Mache dir zunächst die Ursache klar und suche anschließend das Gespräch. Deine erste Anlaufstelle dafür ist der Ausbilder oder die Ausbilderin. Kommst du an dieser Stelle nicht weiter, kann es hilfreich sein, Hilfe von außen zu suchen. 

Mögliche Anlaufstellen:

  • Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit kann dir bei Problemen während der Ausbildung beratend zur Seite stehen. Du erreichst die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit gebührenfrei unter der Service-Hotline 0800 4 55 55 00.
  • Auch die Beratungslehrkräfte oder die Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen an Berufsschulen kennen sich mit dem Thema Ausbildungen, deren Anforderungen und den Problemen der Auszubildenden aus. 
  • Außerdem: Ehrenamtliche Ausbildungsbegleiter und -begleiterinnen des Senior-Experten-Service (SES) haben langjährige Berufserfahrung und wissen häufig, wie Konflikte gelöst werden können. 
  • Wenn du das Gefühl hast, dass du nicht richtig ausgebildet wirst, kannst du dich auch an die Ausbildungsberatung deiner zuständigen Kammer (zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer) wenden. 

Tipp

Du findest trotz Gesprächen mit allen Beteiligten zu keiner Lösung? Überprüfe, ob berufliche Alternativen vorhanden sind! Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, eine Ausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf zu beginnen oder die bereits begonnene Ausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortzusetzen.

Was verdiene ich nach der Ausbildung?

Dein Gehalt kann je nach Branche, Ausbildungsberuf und Bundesland variieren. Wichtig für die Höhe ist auch die Tätigkeit, die du ausübst. Im Einzelhandel liegt laut Statistischem Bundesamt das Durchschnittsgehalt einer Vollzeitkraft bei 3.150 Euro/ Monat. Die Höhe des Verdienstes kann dadurch beeinflusst werden, ob du nach deiner Ausbildung bereits Führungsverantwortung übernimmst oder dich durch eine Fortbildung, zum Beispiel zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin, oder durch ein (Duales) Studium weiterbildest. Es gibt also vielfältige Möglichkeiten, dein Gehalt zu steigern.

Wie sehen meine Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven nach der Ausbildung aus?

Deine Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven sehen im Handel sehr gut aus. 80 Prozent der Führungskräfte im Einzelhandel haben ihre Karriere mit einer Ausbildung begonnen. Beispielsweise kannst du dir Zusatzqualifikationen schon während der Ausbildung aneignen, z. B. durch eine Sachkundeprüfung, erweiterte Fremdsprachenkenntnisse oder Führungsnachwuchsprogramme. Du kannst Weiterbildungen nutzen und dadurch deine Aufstiegschancen erhöhen. Zudem gibt es verschiedene Fortbildungen wie Handelsfachwirt:in, Fachwirt:in im E-Commerce, Fachwirt:in für Vertrieb im Einzelhandel, Fachwirt:in für Marketing oder Betriebswirt:in. Auch (duale) Studiengänge sind als Weiterbildung denkbar. Informiere dich, bilde dich weiter und steige die Karriereleiter empor!

Weitere Informationen zu den Berufen im Handel findest du hier.